Rückerstattungs- und Rückgaberecht

 

1. EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN

1.1 Unternehmen IBL PTS k.s  als Betreiber des E-Shops www.ibl-pts.sk (im Folgenden „Verkäufer“) informiert den Verbraucher (im Folgenden „Käufer“) gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften ordnungsgemäß über die Bedingungen und die Art der Ausübung Rechte aus Mängelhaftung (im Folgenden „Reklamation“) einschließlich Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche und zur Durchführung von Gewährleistungsreparaturen.
1.2. Dieses Beschwerdeverfahren befindet sich unter www.ibl-pts.sk. Mit Abschluss des Kaufvertrages wird dieses Reklamationsverfahren Bestandteil der Vertragsdokumentation zwischen dem Verkäufer und dem Käufer
1.3. Das Reklamationsverfahren ist ein wesentlicher Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen sich der Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags vertraut machen muss.
1.4. Der Käufer erklärt sich mit Abschluss des Kaufvertrages und Übernahme der Ware vom Verkäufer mit dem Wortlaut des Reklamationsverfahrens einverstanden

 

2. HAFTUNG FÜR MÄNGEL DER VERKAUFTEN WAREN

2.1. Der Verkäufer haftet für Mängel, die die verkaufte Ware bei Übernahme durch den Käufer aufweist und für Mängel, die nach Übernahme der Ware während der Gewährleistungsfrist auftreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.
2.2. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen (z. B. Vorführgeräte) beträgt 12 Monate.
2.3. Gewährleistungsfristen beginnen mit dem Datum des Wareneingangs beim Käufer. Soll die Kaufsache von einem anderen Unternehmer als dem Verkäufer in Betrieb genommen werden, beginnt die Gewährleistungsfrist erst mit dem Tag der Inbetriebnahme zu laufen, wenn der Käufer die Inbetriebnahme spätestens 3 Wochen nach Übernahme angeordnet hat die Ware und ordnungsgemäß und rechtzeitig die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht (§ 621 BGB).
2.4. Die Zeit von der Geltendmachung des Mängelhaftungsrechts bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer nach erfolgter Reparatur zur Übernahme der Sache verpflichtet war, wird nicht in die Gewährleistungsfrist eingerechnet. Bei Umtausch der Ware beginnt die Gewährleistungsfrist erneut ab Erhalt der neuen Ware.
2.5. Rechte aus Produktmängelhaftung, für die die Gewährleistungsfrist gilt, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
2.6. Bietet der Verkäufer dem Käufer beim Kauf von Waren zu den verkauften Waren unentgeltlich weitere Waren als Geschenk an, so steht es dem Kunden frei, ob er das angebotene Geschenk annimmt. Das Geschenk ist kein verkaufter Artikel, daher ist der Verkäufer nicht für mögliche Mängel verantwortlich. Sind dem Verkäufer jedoch mögliche Mängel des Geschenks bekannt, ist er verpflichtet, den Kunden beim Anbieten des Geschenks darauf hinzuweisen. Weist das Geschenk Mängel auf, die der Verkäufer dem Kunden nicht mitgeteilt hat, ist der Kunde zur Rückgabe berechtigt. Steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu, ist er verpflichtet, dem Verkäufer alles zurückzugeben, was er vertragsgemäß erhalten hat, also auch die geschenkt erhaltenen Waren.

 

3. AUSÜBUNG VON RECHTEN AUS MÄNGELHAFTUNG (BESCHRÄNKTER)

3.1. Der Käufer ist verpflichtet, das Recht aus der Mängelhaftung unverzüglich nach Auftreten des Mangels geltend zu machen.
3.2. Der Käufer hat das Recht, eine Berichtigung gemäß Gesetz 250/2007 zum Verbraucherschutz gemäß § 18 Abs. 2 in jeder Niederlassung des Verkäufers, in der die Annahme der Reklamation nach der Art der Sache möglich ist. Lässt die Art der Sache es ihm nicht zu, das Recht auf Nachbesserung beim Verkäufer auszuüben, wird sich der Käufer an eine vom Verkäufer benannte autorisierte Person (autorisierter Service) wenden, die sich am Standort des Verkäufers oder an einem näher gelegenen Ort befindet Käufer. Der Begriff „die Art der Sache erlaubt es nicht“ bedeutet die Unfähigkeit, die reklamierte Ware im Geschäft (große weiße Geräte usw.) zu übernehmen, Unwirksamkeit bei der Lösung der Reklamation seitens des Käufers. Kontakte zu autorisierten Diensten werden dem Käufer vom Verkäufer zur Verfügung gestellt.
3.3 Wenn der Käufer innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf des Produkts eine Reklamation geltend macht, kann der Verkäufer (oder eine benannte Person) die Reklamation bearbeiten, indem er sie nur auf der Grundlage einer professionellen Bewertung ablehnt. Wenn der Verkäufer (oder eine benannte Person) eine Reklamation nach 12 Monaten ab dem Kauf des Produkts ablehnt, ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer darüber zu informieren, an wen er das Produkt zur Begutachtung gemäß dem Verbraucherschutzgesetz senden kann. Zur Sachverständigengutachten zur Schadensabwicklung gehört auch die Stellungnahme einer autorisierten Person oder einer vom Hersteller autorisierten Person zur Durchführung von Garantiereparaturen. Wenn die benannte Person die Reklamation ablehnt, leitet der Käufer sie zur Bearbeitung an den Verkäufer weiter.
3.4. Sonstige Rechte aus Mängelhaftung, d.h. Der Käufer übt das Recht auf Warenumtausch, das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag und das Recht auf einen angemessenen Rabatt in jeder Niederlassung des Verkäufers aus.
3.5. Der Verkäufer oder eine von ihm benannte Person ist verpflichtet, die Reklamation unverzüglich, in komplexen Fällen innerhalb von 3 Werktagen zu bearbeiten. Diese Frist umfasst nicht die für die fachmännische Beurteilung des Mangels erforderliche Zeit. Die Bearbeitung der Reklamation darf jedoch nicht länger als 30 Tage dauern.
3.6. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Kunden bei einer Reklamation eine Bestätigung auszustellen. Diese Bestätigung ist eine Kopie des Reklamationsprotokolls. Wenn der Kunde eine Reklamation mittels Fernkommunikation eingereicht hat, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Bestätigung der Reklamation unverzüglich per E-Mail zuzustellen, wenn er davon Kenntnis hat.
3.7 Im Falle einer Reklamation mittels Fernkommunikation beginnt die gesetzliche Verjährungsfrist mit der tatsächlichen Zustellung der Reklamation.
3.8. Der Verkäufer ist verpflichtet, spätestens 30 Tage nach dem Datum der Reklamationsanmeldung ein schriftliches Dokument über die Bearbeitung der Reklamation auszustellen. Dieses schriftliche Dokument ist eine Kopie des Beschwerdeprotokolls.

4. ALLGEMEINE REKLAMATIONSBEDINGUNGEN

Beim Einreichen von Waren für eine Reklamation:
a) Es ist erforderlich, einen Kaufbeleg vorzulegen oder auf andere zweifelsfreie Weise zu dokumentieren, dass die Ware vom Verkäufer an den Käufer verkauft wurde
b) ausgefüllte Garantiekarte, falls ausgestellt
c) Es ist erforderlich, dass die Ware alle anderen im Garantieschein genannten Voraussetzungen für einen Garantieanspruch erfüllt (mechanisch unbeschädigt, unbeschädigt durch Naturkatastrophen, intakte Siegel usw.)
d) Für den Fall, dass der Kunde ein Recht aus einer Garantie geltend macht, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht, ist die Vorlage des Original-Garantiescheins erforderlich

 

5. VERFAHREN ZUR BEHANDLUNG DES ANSPRUCHS

5.1. Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, hat der Käufer Anspruch auf kostenlose, rechtzeitige und ordnungsgemäße Beseitigung. Der Verkäufer (oder die benannte Person) entscheidet über die Art und Weise der Mangelbeseitigung und ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beseitigen.
5.2. Anstelle der Mangelbeseitigung kann der Käufer Ersatz der Ware oder, wenn der Mangel nur einen Teil der Ware betrifft, Ersatz dieses Teils verlangen, wenn dies für den Verkäufer unter Berücksichtigung des Preises nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist Ware oder die Schwere des Mangels.
5.3. Anstatt den Mangel zu beseitigen, kann der Verkäufer das mangelhafte Produkt jederzeit durch ein einwandfreies ersetzen, wenn die Art der Sache dies zulässt.
5.4. Handelt es sich um einen nicht behebbaren Mangel, der die ordnungsgemäße Nutzung der Ware als mangelfreie Ware verhindert, hat der Käufer das Recht, die Ware umzutauschen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.
5.5. Wenn der Verkäufer die Reklamation nicht innerhalb von 30 Tagen bearbeitet, hat der Käufer die gleichen Rechte wie bei einem irreparablen Mangel, d.h. das Recht, Waren umzutauschen oder Geld zurückzuerstatten.
5.6. Handelt es sich um einen irreparablen Mangel, der jedoch die ordnungsgemäße Verwendung der Ware nicht verhindert, hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Nachlass auf den Produktpreis.
5.7. Steht dem Käufer ein Umtauschrecht oder ein Rücktrittsrecht zu, so bleibt es dem Käufer überlassen, welches dieser Rechte er ausübt. Sobald er sich jedoch für eines dieser Rechte entscheidet, kann er diese Wahl nicht mehr einseitig ändern.

 

6. WAREN, DIE NICHT DER GARANTIEREPARATUR UNTERLIEGEN

Die Waren unterliegen nicht der Garantiereparatur oder dem Ersatz, wenn sie wie folgt beschädigt wurden:
a) mechanisch
b) durch gewaltsames Öffnen, unprofessionelles Eingreifen
c) Naturkatastrophe
d) das Gerät nicht gemäß den üblichen Betriebsbedingungen betrieben wurde
e) zerrissene oder anderweitig unkenntlich gemachte Seriennummer
f) Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für den fehlerhaften Betrieb der Ware, wenn ihre Installation nicht ordnungsgemäß und von einer autorisierten Person durchgeführt wurde, für Produkte, die eine professionelle Installation erfordern
g) erheblich verunreinigt bedeutet organisches und anorganisches Material, das in unverhältnismäßiger Menge auf der Ware vorhanden ist
h) Wird die Ware vom Käufer mit einem Mangel weiterverwendet, wodurch sie nicht entfernt werden kann, oder weiteren Mängeln, wird die Reklamation vom Verkäufer nicht anerkannt

Der Verkäufer wendet Punkt Nr. 6 für Waren an, deren Kaufzeit länger als ein Jahr ist. Dieses Verfahren steht im Einklang mit dem Gesetz 250/2007 Slg. zum Verbraucherschutz und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.

 

7. BESONDERE ANSPRUCHSBEDINGUNGEN

7.1. Bei der Inanspruchnahme von Waren (Computer, Telefon usw.), die zur Verarbeitung, Speicherung, Übertragung von Informationen und Daten verwendet werden, muss der Käufer neben der Erfüllung der unter Punkt 4 genannten Bedingungen ehrlich erklären, dass alle Lizenzbedingungen erfüllt sind eingehalten werden und dass in der Warensoftware keine rechtswidrige Software installiert ist, andernfalls ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die erhaltene Reklamation anzuerkennen.
7.2. Stellt der Verkäufer (beauftragte Person) fest, dass die reklamierte Ware illegale Software enthält, ist er nicht verpflichtet, die erhaltene Reklamation anzuerkennen.
7.3. Bei der Reklamation von Waren haftet der Verkäufer nicht für möglichen Verlust, Beschädigung von Daten und Daten während der Reparatur in einem autorisierten Service. Dem Käufer wird empfohlen, alle Daten und Informationen zu sichern.
7.4. Bei sogenannten Verbrauchsgütern (Batterien, Glühbirnen, Filter etc.) muss zwischen der Gewährleistungsfrist und der Nutzungsdauer unterschieden werden. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate, die Lebensdauer ist jedoch im Allgemeinen kürzer (abhängig von den Umständen). Die Garantiezeit erstreckt sich auf einen plötzlichen Zusammenbruch und nicht auf einen allmählichen Kapazitätsverlust.

 

8. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

 

Im Falle der Uneinigkeit des Käufers mit der Bearbeitung der Reklamation oder der behaupteten Verletzung seiner Rechte hat er das Recht, sich mit der Bitte um Korrektur an den Verkäufer zu wenden. Wenn der Verkäufer auf die Anfrage des Kunden gemäß dem vorstehenden Satz negativ reagiert oder auf eine solche Anfrage nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem sie an den Kunden gesendet wurde, antwortet, hat der Kunde das Recht, einen Vorschlag zur Einleitung einer alternativen Streitbeilegung zu unterbreiten gemäß den Bestimmungen des § 12 des Gesetzes Nr. 391/2015 Slg. über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze in der jeweils geltenden Fassung.
Die zuständige Stelle für die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten mit dem Verkäufer ist die Slowakische Handelsinspektion oder eine andere relevante autorisierte juristische Person, die in der vom Wirtschaftsministerium der Slowakischen Republik geführten Liste der Stellen für die alternative Streitbeilegung eingetragen ist (die Liste ist verfügbar unter http: //www.mhsr.sk/); der Kunde hat das Recht, sich an eine der aufgeführten alternativen Streitbeilegungsstellen zu wenden, wobei die Möglichkeit, ein Gericht anzurufen, hiervon unberührt bleibt.